AGB

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater Trier und seinen BesucherInnen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem ErwerberInnen bzw. InhaberInnen der Eintrittskarte und dem Theater Trier zustande. Alle Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Theater Trier zu richten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Abonnenten und Mitglieder von Besuchergruppen als vereinbart, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Öffnungszeiten der Theaterkasse
  1. Die Theaterkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Homepage des Theater Trier (www.theater-trier.de) angegebenen Zeiten geöffnet.
  2. Abendkassen öffnen in den jeweiligen Spielstätten 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn. Sie schließen mit Beginn der Vorstellung.
  3. An der Abendkasse findet kein Verkauf für andere Veranstaltungen statt. Auch Gutscheinverkauf, Kartenumtausch, Abonnementberatungen usw. können nicht durchgeführt werden.
3. Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen
  1. Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen des Theater Trier genannten Zeitpunkten. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen des Theaters.
  2. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet-Portal des Theaters (www.theater-trier.de) online erworben werden.
  3. BesucherInnen erwerben die Eintrittskarte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater Trier ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf der gesonderten Genehmigung des Theaters.
  4. Die Bezahlung an der Theaterkasse erfolgt in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Master-Card, VISA). Der Kauf mit Kreditkarte kommt nur zustande, wenn der Kaufpreis von der Kreditkartengesellschaft autorisiert wird. Die Kreditkartendaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Beim Kauf von Eintrittskarten sind die Karten (insbes. Vorstellung, Datum und Anzahl) und das Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  5. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters Trier.
  6. Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des freien Vorverkaufs möglich. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der beststellten Karten. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind neue Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen nicht möglich.
  7. Kartenbestellungen können telefonisch, per Post oder E-Mail erfolgen und werden erst mit der Bezahlung verbindlich.
  8. Schriftliche Kartenbestellungen per Post oder E-Mail gelten als vorläufige Reservierungen, wenn sie durch eine Benachrichtigung des Theaters Trier bestätigt werden. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Theater Trier das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Karten verbindlich zu bestellen und mittels Kreditkarte zu bezahlen.
  9. Telefonische bestellte Karten gelten als vorläufig reserviert und bleiben bis zu der vom Kassenpersonal genannten Frist zur Bezahlung reserviert. Der Termin, zu dem die Karten spätestens abgeholt bzw. bezahlt sein müssen, wird bei Bestätigung der Reservierung mitgeteilt. Nach diesem Zeitpunkt kann das Theater Trier anderweitig über die Karten verfügen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Karten verbleiben die Karten im Eigentum des Theaters.
  10. Der Kaufpreis wird mit Bestätigung der Bestellung zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, Überweisung oder ec-Karte/Kreditkarte erfolgen.
  11. Nach erfolgter Bezahlung können die Karten auf Wunsch des Bestellers gegen Zahlung einer Service- und Versandkostenpauschale per Post zugesandt werden. Der Käufer trägt das Versandrisiko. Das Theater Trier ist weder in diesem Fall, noch wenn der KarteninhaberInnen eine Eintrittskarte verliert, verpflichtet, Ersatz zu leisten.
  12. Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch an der Abendkasse hinterlegt werden. Nach Vorstellungsbeginn werden diese Karten an der Garderobe hinterlegt. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Für die Abendkasse reservierte und nicht bezahlte Karten bleiben bis ½ Stunde vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn diese bis dahin nicht abgeholt und bezahlt wurden, anschließend in den freien Verkauf.
  13. Das Theater Trier behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Die für den Kartenverkauf bereitgestellten Kartenkontingente sind insbesondere von den vertraglichen Verpflichtungen des Theaters Trier mit Abonnenten und Besucherorganisationen abhängig.
  14. Bei Absage der Vorstellung oder bei Spielplanänderung werden die Karten gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Die Rückgabe der Karten kann bis zu 14 Tage nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin erfolgen.
  15. Die Rückerstattung des Kaufpreises in beiden Fällen beinhaltet nicht die Rückerstattung etwaig erhobener Service- und Versandkostenpauschalen.
  16. Bei einem Ausfall der Vorstellung hat die/der KartenerwerberIn die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen oder bis zu 14 Tage nach Vorstellungsausfall die Karten zu tauschen bzw. die Rückzahlung des Eintrittsgeldes zu verlangen
  17. Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Theater Trier eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
  18. Im Regelfall können Eintrittskarten bis zu drei Werktagen vor der entsprechenden Vorstellung zurückgegeben oder getauscht werden. Bei Rückgabe wird der Geldwert der Eintrittskarte in Form eines Gutscheins erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
5. Online-Kartenverkauf
  1. Die Eintrittskarten für Vorstellungen des Theaters Trier können über das Web-Portal des Theaters (theater-trier.de) online erworben werden. Für die Vermittlung und Abwicklung der online angebotenen Karten hat das Theater Trier ein Dienstleistungsunternehmen (zurzeit: Fa. Reservix GmbH Freiburg) beauftragt. Von daher gelten für die Inanspruchnahme dieses Vertriebsweges zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieses Unternehmens, die als PDF-Datei auf der v.g. Homepage heruntergeladen werden kann.
  2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Theater Trier enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
  3. Bei Kartenbestellungen im Rahmen des Online-Kartenverkaufs beschränkt sich das Platzangebot auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Beim Online-Kartenverkauf können nur ausgewählte Ermäßigungen angeboten werden.
  4. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Theater Trier angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Eine Einlösung von Abonnement-Wertgutscheinen ist bei der Onlinebestellung nicht möglich
  5. Der unter Ziffer 5.1 genannte Dienstleister ist beauftragt, online erworbene Eintrittskarten rückabzuwickeln, sofern ein Erstattungsanspruch nach den Ziffern 3.16, 8.6, 8.7 sowie 8.8 besteht.
  6. Für Bearbeitung und Versand erhebt der unter Ziffer 5.1 genannte Dienstleister eine Servicegebühr pro Bestellung, die mit dem Kartenpreis abgebucht wird. Die Höhe der Service-Pauschale wird beim Online-Buchungsvorgang zusätzlich zum Kartenpreis angezeigt.
  7. Durch den Kunden irrtümlich mit der falschen Kondition (Normalpreis statt evtl. Ermäßigung) im Internet ausgewählte und erworbene Karten werden nicht storniert oder in ermäßigte Karten umgewandelt.
  8. Bei unberechtigt ausgewählten Ermäßigungen, für die am Einlass keine Ermäßigungsberechtigung vorgewiesen werden kann, wird kein Einlass gewährt. Die Tickets werden, wie alle anderen im Internet gekauften Tickets, nicht zurückgenommen
  9. Die Karten werden nach Zahlungseingang dem Besteller auf dessen Gefahr zugesendet.
  10. Bei Nutzung des Print@home-Verfahrens ist das Ticket im DIN A4 Format auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Nur der erste Besucher, der die Tickets am Einlass vorzeigt, ist eintrittsberechtigt.
  11. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Verfahrens.
  12. Die Rücknahme (Stornierung) oder der Umtausch online erworbener Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Der Weiterverkauf der Tickets ist nicht zulässig.
  13. Auf Schadenersatz haftet das Theater Trier nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
6. Gültigkeit von Eintrittskarten und Gutscheinen

Eintrittskarten, Gutscheine oder andere Wertvordrucke gelten nur für den darauf vermerkten Vorstellungstermin oder Zeitraum. Bereits bezahlte Karten können nicht nachträglich ermäßigt werden. Eine Barauszahlung von Wertgutscheinen ist ausgeschlossen.

7. Kartenerwerb, Kartenvermittlung, Weiterveräußerung, Vertragsstrafe
  1. Eintrittskarten werden nur an Endkunden verkauft, d.h. der Endkunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausschließlich an der Theaterkasse oder im Internet auf der Homepage des Theaters Trier oder bei bestimmten, vom Theater Trier autorisierten Vorverkaufsstellen.
  2. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Vermitteln oder Weiterhandeln der Karten, auch der Online-Tickets, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Theaters Trier ist untersagt. Dazu zählen auch sogenannte Makler- oder Vermittlergeschäfte Dritter, bei denen Karten des Theaters Trier mit einem von dem Vermittler festgelegten Preisaufschlag an Endkunden angeboten werden.
  3. Für jegliches Zuwiderhandeln gegen diese Untersagungen kann das Theater Trier von dem Vermittler oder Weiterverkäufer von Karten eine Vertragsstrafe bis zu 15.000 € verlangen.
8. Spielplan und Spielplanänderung
  1. Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den vom Theater Trier herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben vorbehalten.
  2. Die Angaben zur Besetzung sind ohne Gewähr. Das Theater Trier behält sich vor, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen.
  3. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere, wenn diese durch Dritte (z. B. Presse) erfolgen, übernimmt das Theater keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Theater Trier bemühen, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren
  5. Bei Spielplanänderungen können Karten, die an der Vorverkaufskasse im Theater Trier erworben wurden, rechtzeitig vor der Vorstellung zurückgegeben oder auf dem Postweg zurückgesandt werden.
  6. Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u. a.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, so kann mit dieser Eintrittskarte bei gleicher Spielstätte die geänderte Vorstellung besucht werden. Bereits gekaufte Eintrittskarten werden im Falle einer Vorstellungsänderung auf Wunsch an der Theaterkasse auch gegen eine Eintrittskarte für die ursprünglich vorgesehene Vorstellung zu einem anderen Termin umgetauscht oder aber gänzlich zurückgenommen. Die Rückgabemöglichkeit besteht bis zum Ende des vierzehnten Tages nach der Vorstellung. Es erfolgt eine Rückzahlung des bezahlten Betrages.
  7. Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns berechtigten nicht zur Rückgabe der erworbenen Karten. Muss eine Vorstellung aus welchen Gründen auch immer abgebrochen werden und ist zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung (reine Spielzeit) gespielt, so werden vom Theater eine Ersatzvorstellung oder Ersatztermine angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Eintrittspreis dem Kunden erstattet. Die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
  8. Die Open-Air-Vorstellungen werden möglichst auch bei wechselhafter Witterung gespielt. Wir empfehlen unseren BesucherInnen wetterfeste Kleidung.
  1. Bei Vorstellungsabbruch der Open Air Veranstaltungen wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn die Vorstellung nicht oder weniger als 60 Minuten gespielt wurde. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens 14 Tages nach der ausgefallenen bzw. abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.
9. Abonnements

Für Abonnenten gelten nachfolgende Abonnementbedingungen:

  1. Der Vertrag wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Er verlängert sich mit Ausnahme der Wahlabonnements jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht von einem der Vertragsteile bis spätestens zum 31. Mai schriftlich gekündigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Platzänderungswünsche anzumelden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.
  3. Abonnenten erhalten rechtzeitig einen Abonnementausweis, der für die Dauer einer gesamten Spielzeit Gültigkeit hat. Dieser liegt zu Beginn der Spielzeit zur Abholung an der Theaterkasse bereit. Dieser Ausweis ist übertragbar. Bei Verlust wird ein Ersatz ausgestellt. Der Verlust eines Abonnementausweises ist der Theaterkasse sofort anzuzeigen. Die Zahlung kann in bar, mit EC oder Kreditkarte (Master und Visa) erfolgen. Auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:
    Empfänger: Theater Trier,
    Bank: Sparkasse Trier IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01, BIC: TRISDE55XXX
  4. Die Zahlungsverpflichtung trifft den, der den Vertrag unterzeichnet hat bzw. auf dessen Namen das Abonnement abgeschlossen wurde.
  5. Abonnenten haben die Möglichkeit, ihre Karte bis zu 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn gegen die gleiche Vorstellung oder gegen eine Vorstellung der gleichen Sparte an einem anderen Termin zu tauschen.
  6. Der Abonnent ist verpflichtet, Anschriftenänderungen unverzüglich unter Angabe der Abonnement-Nummer dem Abonnementbüro mitzuteilen.
  7. Der Ersatz für versäumte bzw. nicht rechtzeitig abgemeldete Abonnementvorstellungen ist nicht möglich.
  8. Festplatzabonnenten erhalten im Großen Haus einen festen Platz, der auf dem Abonnementsausweis angegeben ist. Falls aus künstlerischen Gründen Plätze nicht besetzt werden können, nehmen wir Platzänderungen vor, sind dabei aber bemüht, gleichwertige Plätze anzubieten.
  9. Das Theater Trier ist in Ausnahmefällen berechtigt, Abonnementvorstellungen zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnement-Betrages erhoben werden kann. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten; hierzu erfolgt rechtzeitige Information.
  10. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt wird kein Ersatz gewährt.
  11. Wahlabonnements können an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten in der jeweiligen Platzkategorie eingelöst werden. Sie gelten nicht für Vorstellungen der Preisgruppe A und Sonderveranstaltungen mit erhöhten Preisen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung oder einen bestimmten Platz. Ausgestellte Gutscheine können weder umgetauscht noch in ihrer Gültigkeitsdauer verlängert werden. Wahlabonnement-Tickets berechtigen zum Bezug von Karten mit mengenrabattähnlicher Ermäßigung und können daher nur in der jeweiligen Spielzeit eingelöst werden.
  12. Das Theater Trier behält sich vor, die Abonnementbedingungen und -preise für kommende Spielzeiten zu ändern.
10. Datenschutz
  1. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
  2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Theaters Trier informiert.
  3. Das Theater Trier ist berechtigt, diese Daten auch Unternehmen oder anderen juristischen Personen, die mit dem Vertrieb von Karten beauftragt wurden, für Zwecke des Kartenvertriebs zur Verfügung zu stellen. Der Käufer einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein.
11. Besucherordnung
  1. Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Beim Einlass in den Zuschauerraum ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementsausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.
  1. BesucherInnen dürfen lediglich den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat ein/eine BesucherIn einen Platz eingenommen, für den sie/er keine gültige Karte besitzt, kann das Theater Trier den Differenzbetrag erheben oder die/den BesucherIn aus der Vorstellung verweisen.
  2. Nicht gestattet ist der Wechsel von dem lt. Eintritts- oder Abo-Karte erworbenen Sitzplatz auf einen anderen unbesetzten Platz, auch nicht nach der Pause.
  3. BesucherInnen, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben bis zur regulären Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Ebenso kann nach der Pause, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden.
  4. Bei einzelnen Inszenierungen kann die Künstlerische Leitung gestatten, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt kurz nach Beginn ein Nacheinlass ermöglicht wird; dies kann jedoch nicht bei allen Inszenierungen erfolgen
  5. Bei Vorstellungen ohne Pause bemüht sich das Theater Trier, einen Zeitpunkt für einen Nacheinlass zu ermöglichen.
  6. Unser Gästeservice informiert im Falle einer Verspätung über die aktuelle Nachlassregelung.
  7. Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des Theaters Trier sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Theaterleitung hierfür vorliegt Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann die/der BesucherIn vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird vom Theater eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
  8. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und die Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
  9. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine gefährlichen Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) sowie sperrigen Gegenstände (z. B. Taschen, Rucksäcke, Kindersitze) in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
  10. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.
  11. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.
  12. Das Mitnehmen der Garderoben zu den Plätzen ist nicht gestattet. Die Garderobe kann an der Garderobe im Foyer abgegeben werden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke haftet das Theater nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen im Theatergebäude. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Wertsachen, Geld oder Gegenständen, die sich in den Garderobenstücken befinden, wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird für Verlust, Verwechselung oder Beschädigung von Garderobenstücken, die bis zur Schließung der Garderobe nicht abgeholt wurden, kein Ersatz geleistet.
  13. Die bei der überwiegenden Anzahl von Opern angebotenen deutschen Übertitel sind nicht Bestandteil der Kartenpreise und insofern nicht einklagbar, falls eine Oper ohne Übertitelung gespielt wird oder die Übertitel von einigen Plätzen aus nicht gesehen werden können. Aus dem genannten Grund berechtigen nicht vorhandene Übertitel oder schlechte bzw. keine Sicht auf die Übertitelanlage keine Kartenrückgabe oder Reduzierung des Kartenpreises.
  14. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt können Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen nicht ausgeschlossen werden. Plätze mit Einschränkungen können an der Theaterkasse erfragt werden.
  15. Das Theater Trier übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Es ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  16. BesucherInnen können trotz gültiger Eintrittskarte vom Besuch einer Aufführung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z.B. starker Alkoholgenuss, unsaubere Kleidung) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt.
  17. Insbesondere können BesucherInnen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere BesucherInnen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die/der BesucherIn die Vorstellung stören oder andere BesucherInnen belästigen wird.
  18. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
  19. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Theaters Trier nicht gestattet.
  20. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  21. Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumen des Theaters Trier erleidet, haftet das Theater nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
12 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Trier.
  3. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen dieser die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
13 Inkrafttreten

Diese AGB treten am 01.04.2022 in Kraft.